Die von der linksgrünen Ratsseite initiierte Gesetzesvorlage «Klimaschutz» ist das, was man gemeinhin als «Papiertiger» bezeichnen würde: Ein Anliegen, welches zu grossen Teilen bereits heute umgesetzt wird und welches Neuerungen enthält, die zu Kompetenzkonflikten zwischen Bund und Kanton führen könnten oder in der Umsetzung schlicht impraktikabel sind. Die Kantone und Gemeinden sind durch die Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens schon heute zur Erreichung der Klimaziele verpflichtet; es ist daher überflüssig, dass der Kanton Baselland dies noch zusätzlich auf Gesetzesebene festhält. Letztlich kann sich auch jede Gemeinde oder jede Siedlung gesondert zum Pariser Klimaabkommen bekennen, damit ist jedoch in der Sache selbst nichts erreicht.
Auch die FDP setzt sich aktiv für einen effizienten Klimaschutz ein. Wir sind aber der Ansicht, dass ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund und Kantonen zielführender und nützlicher ist als ein kantonaler Alleingang, welcher in erster Linie die Verwaltung beschäftigt. Wir empfehlen Ihnen daher ein Nein zur kantonalen Klimainitiative.
Weiter befürworten wir die Teilrevision der kantonalen Verfassung betreffend Volksinitiativen, über welche am 13. Februar ebenfalls abgestimmt wird. Umstritten war im Vorfeld vor allem die Begrenzung der Sammelfrist auf zwei Jahre. Verglichen mit der Frist von 18 Monaten, welche die Bundesverfassung für Verfassungsinitiativen vorsieht, ist diese Frist aber äusserst grosszügig. Darüber hinaus müssen im Kanton Baselland verhältnismässig viel weniger Unterschriften gesammelt werden (national etwa eine Unterschrift pro 87 Einwohner, im Baselland etwa 1 zu 200). Ausserdem soll so verhindert werden, dass Initiativen jahrelang dahintümpeln und an Aktualität verlieren, bis sie endlich vors Volk gelangen.