Revision Energiegesetz und Dekret zum Energiegesetz

Die Debatte zum Energiegesetz und dem Dekret zum Energiegesetz wurde bereits mit der Lancierung der regierungsrätlichen Energiestrategie im Januar 2022 lanciert. Die FDP hat sich dazu bereits in der Vernehmnlassung massgeblich Gehör verschafft.
 
Das Geschäft 2022/683 "Änderung des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets aufgrund des Energieplanungsberichts 2022" wurde zunächst an die landrätliche Umwelt- und Energiekommison (UEK) überwiesen. In der Kommissionsberatung konnte die FDP mehrere Kompromisse erzielen, die darauf abgezielt haben, dass die FDP das Energiegesetz als Ganzes unterstützen kann.
 
Die drei grössten Verhandlungserfolge der FDP in der Kommissionsberatung sind der Verzicht auf die Anschlusspflicht an Fernwärme, keine Photovoltaikpflicht auf Bestandesbauten und kein Heizkesselersatz, wenn nur der Brenner (Ersatzteil) in den ersten 15 Jahren ersetzt werden muss.
 
Nach der ersten Debatte des Geschäfts im Landrat vor den Sommereferien wurden sehr viele Einzelanträge gestellt. Deshalb entschied der Landrat auf Antrag der Mitte, dass die Vorlage erneut an die UEK zurückgewiesen wird, damit diese offenen Fragen geklärt werden können. Diese erneute Beratung in der UEK war auch notwendig, weil die personelle Zusammensetzung der UEK mit der neuen Legislaturperiode verändert wurde. Es wurden alle Paragraphen erneut beraten, dennoch gab es nur wenige neu Änderungsanträge am Energiegesetz und beim Dekret zum Energiegesetz.
 
Die zweite Debatte im Landrats-Plenum vom 19.10.2023 war wiederum sehr emotional und führte in eine vierstündige Diskussion. LR Thomas Eugster stellte während der zweiten Lesung vom Dekret zum Energiegesetz einen Antrag, dass der Heizungsersatz auf erneuerbare Energie erst ab 2030 zur Pflicht werden soll und nicht wie gefordert ab 2026. Aber dieser FDP-Antrag, wie auch ein Fraktions-Minderheitsantrag von LR Christine Frey, welche die Streichung des Paragrafen für den Heizungsersatz forderte, wurde vom Plenum abgelehnt.
 
Für grosse Aufregung sorgte die Diskussion kurz vor der Schlussabstimmung. Die FDP-Fraktion stellte den Antrag, das auch das Dekret von der Volksabstimmung über das Energiegesetz abhängig gemacht werden soll. Dieser Antrag fand jedoch nur in der SVP und FDP Zustimmung und wurde vom Landrat mehrheitlich abgelehnt.
 
Damit ist das Dekret zum Energiegesetz nun abschliessend genehmigt worden und das Energiegesetz wurde ebenfalls beschlossen. Weil beim Energiegesetz die Vierfünftel-Mehrheit nicht erreicht wurde, wird diese Vorlage "Revision Energiegesetz" demnächst zur Volksabstimmung gelangen.

Robert Vogt, Landrat FDP Allschwil-Schönenbuch