Nein zur unnötigen Wahlrechtsreform

NEIN zur Wahlrechtsreform am 9. Februar 2025

Der Landrat möchte das kantonale Wahlrecht reformieren, um es „moderner“ und „demokratischer“ zu gestalten. Doch die geplante Reform ist weder das eine noch das andere. Statt die als ungerecht empfundenen „Sitzsprünge“ zu verhindern, verschärft sie diese sogar. Besonders problematisch ist die Abschaffung der Mindestgarantie von 6 Sitzen pro Wahlkreis, die das ländliche Baselbiet zugunsten der Agglomerationsgemeinden schwächt.

 

Wir sind der Ansicht, dass die vermeintlichen Vorteile der Reform in keinem Verhältnis zum Anpassungsaufwand stehen. Insbesondere kleineren Parteien erhofft man sich durch die Reform Vorteile. Das geplante Doppelproporz-System mag den Wählerwillen in der Theorie besser abbilden, doch in der Praxis ist die Wirkung marginal und die Komplexität erhöht sich. Es bleibt zu bezweifeln, dass die Reform den Wählerwillen besser widerspiegelt als das bestehende System.

 

Das heutige Wahlsystem hat sich bewährt. Es garantiert eine gute Repräsentation und ein nachvollziehbares Ergebnis. Statt unnötige Ressourcen in eine wenig wirkungsvolle Wahlrechtsänderung zu investieren, sollte sich die Politik auf die drängenden Herausforderungen konzentrieren. Deshalb empfehlen wir ein klares NEIN zur Wahlrechtsreform am 9. Februar.