Kein Eingriff in die Eigentumsrechte

Kein Eingriff in die Eigentumsrechte

Ich stimme dem kantonale Gesetz zur Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an die Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus klar zu. Denn es gilt zu beachten: Lehnen wir dieses Gesetz ab, dann besteht ein grosses Risiko, dass die national diskutierte Lösung zum Tragen kommt und Geschäftstreibende ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete zu bezahlen haben und die restlichen 60 Prozent allein vom Vermieter getragen werden müssen. Und zwar zwingend! Damit wird in bedenklicher Weise in die Eigentumsrechte eingegriffen, was im Widerspruch zum schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) steht. Der vom Landrat deutlich angenommene Dreidrittels-Kompromiss sieht demgegenüber vor, dass sich Mieter und Vermieter freiwillig auf eine Mietzinsreduktion von einem Drittel der Netto-Miete einigen und der Kanton auch einen Drittel der geschuldeten Netto-Miete übernimmt.

Mit einem Ja zum kantonalen Gesetz verhindern Sie, dass die Eigentumsrechte unnötigerweise angetastet werden! Und Sie helfen den Geschäftstreibenden in der nach wie vor schwierigen Corona-Zeit ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. So sieht ein fairer und ausgewogener Kompromiss aus. 

Artikel von Nicole Nüssli-Kaiser, FDP Allschwil-Schönenbuch im Allschwiler Wochenblatt