Ja zur Revision des Sozialhilfegesetzes

Wenn wir am 15. Mai das nächste Mal an die Urne gebeten werden, wird im Kanton Baselland auch über die Änderungen des Sozialhilfegesetzes abgestimmt werden. Die Teilrevision sieht ein Paket von Massnahmen vor, die zu einer Neuausrichtung der Sozialhilfe im Kanton führen sollen. Die FDP befürwortet die Revision, weil aufgrund der steigenden Sozialhilfequote und der längeren Bezugsdauer dringender Handlungsbedarf besteht. Die Vorlage soll einen Sozialhilfebezug idealerweise präventiv verhindern. Dazu wird die gesetzliche Grundlage für ein Assessmentcenter geschaffen, welches die Lücke zwischen existenzsichernder Erwerbstätigkeit und Eintritt in die Sozialhilfe schliessen soll. Dafür sind beinahe zwei Millionen Franken vorgesehen. Es werden darüber hinaus mit finanziellen Anreizen - Motivations- und Beschäftigungszuschüssen – diejenigen Personen belohnt, die sich aktiv um eine Reintegration in den Arbeitsmarkt bemühen. Darüber hinaus wird auch die finanzielle Unterstützung während der Ausbildung aufgestockt, denn die Aus- und Weiterbildung bleibt zentral, um die Dauer des Sozialhilfebezugs zu verkürzen.

Das Paket wird abgerundet durch eine Fülle von weiteren Massnahmen, welche garantieren sollen, dass die Sozialhilfe nicht in Schieflage gerät und weiterhin diejenigen Personengruppen effizient unterstützt werden können, welche diese Hilfe am dringendsten benötigen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Teilrevision Mitte Mai anzunehmen. 

 

Vorstand FDP Allschwil-Schönenbuch