FDP Antrag zum Energieplanungsbericht einstimmig angenommen

Der Energieplanungsbericht 2022 von der Bau- und Umweltschutzdirektion wurde im Landrat heftig diskutiert. Die FDP Fraktion monierte die hohe Geschwindigkeit, die der Regierungsrat bei diesem Geschäft an den Tag gelegt hat und bereits viele Energie-Massnahmen umgesetzt wurden. Damit wurde die basisdemokratische Würdigung stark strapaziert. Mittlerweile wurde bereits eine Vernehmlassung der Teilrevision der Energievorschriften abgeschlossen, die erhebliche Neuerungen bringen wird, wie beispielsweise die Massnahme M01, ein Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen zu Gunsten von erneuerbaren Systemen wie Wärmepumpen, Holzheizungen und Fernwärme. Und dies bevor der Landrat die Möglichkeit hatte, dazu Stellung zu nehmen.

Die Kritik der FDP-Fraktion am Energieplanungsbericht ist primär inhaltlicher Natur. Der vom Regierungsrat vorgelegte Bericht kann eher als «Klimabericht» bezeichnet werden. Das Wort «Klima» kommt im Energieplanungsbericht 90 Mal vor auf insgesamt 49 Seiten.

Zudem wurde die Erwartung nicht erfüllt, dass im Bericht aufgezeigt wird, welche Massnahmen welchen Beitrag zu den gesetzten Zielen leisten. Die Wirksamkeit einzelner Massnahmen aus dem Bericht, wie zum Beispiel die Massnahme M03, ein «Wärmepumpen-Systemzertifikat WPSM», können hinterfragt werden.

Die beiden grössten thematischen Lücken im Bericht sind jedoch die offenen Fragen bezüglich der Energie-Versorgungssicherheit in der Zukunft (Energieszenarien) und die Speicherung von elektrischer Energie. Dabei muss aus Sicht der FDP-Fraktion eine Speichermöglichkeit von überschüssigen Strom aufgezeigt werden. Dazu braucht es nicht nur Batterien, die eher für kurzfristige Speicherung geeignet sind, sondern auch chemische Speichermedien wie beispielsweise Wasserstoff oder Dimethylester (DME).

Damit der Regierungsrat nun Gelegenheit hat, diese offenen Fragen zu klären kam auf Antrag von unserem Landrat Robert Vogt der FDP-Fraktion folgender einstimmig gefällte Beschluss zustande:

Neue Ziffer 2 des Landratsbeschlusses zum Energieplanungs-bericht:
«Der Regierungsrat zeigt mit einer Ergänzung des Energieplanungsberichts innert 6 Monaten auf, wie die kurz- bis langfristige Versorgung des Kantons Baselland, seiner Bevölkerung und seiner Wirtschaft bezogen auf die einzelnen Energieträger sichergestellt wird.».