AWB 8.12.2017: von Robert Vogt

Warmes Wasser mit erneuerbarer Energie
 

Mit dem Dekret zum Energiegesetz hat der Regierungsrat den «Anteil erneuerbarer Energie» für Wärmeerzeuger und Speicher konkretisiert und am 1. Juli dieses Jahres in Kraft gesetzt. Seither wurden bereits viele Heizungsanlagen samt Brauchwarmwassererwärmer (sogenannte Boiler) entsprechend den Vorschriften erneuert. Heute gibt es auf dem Markt zahlreiche Heizungen und Boiler mit erneuerbarer Energie wie zum Beispiel Sonnenenergie, Holz, Erdwärmesonden oder Umweltwärme. Daher ist es praktisch immer machbar, den geforderten Anteil von mindestens 50 Prozent erneuerbarer Energie für die Trinkwassererwärmung zu erfüllen. Ein zentraler Elektroboiler ist entsprechend nicht mehr zulässig, wenn dies technisch möglich ist. Wenn beim Ersatz des Boilers geschickte Lösungen gefunden werden, ist es durchaus möglich, dass ein neues System, welches mehr erneuerbare Energie nutzt als bisher, günstiger zu stehen kommt als ein gewöhnlicher Wassererwärmer. Beispiel: Häufig wird ein Wärmepumpenboiler eingesetzt, der in der Anschaffung teurer ist als ein reiner Elektroboiler. Dank des wesentlich geringeren Stromverbrauches für die Erwärmung des Trinkwassers können die Anschaffungsmehrkosten bereits nach wenigen Jahren kompensiert werden. In diesem Sinne, erneuerbarer und erst noch günstiger.


Robert Vogt, Dipl. Bau- und Energieingenieur