AWB 1.6.2018: Parteienbeitrag

Klare Kompetenzen schaffen

«Beirat Bildung» oder «Bildungsrat» tönt nach einerlei oder zumindest so ähnlich, dass man geneigt sein könnte, die Unterschiede zu verkennen. Doch worin unterscheiden sich die beiden Behörden überhaupt? Der heutige Bildungsrat hat im Bereich der Volksschule und der Sekundarstufe II die Aufgaben, zuhanden des Regierungsrates oder der zuständigen Direktion zu allen wichtigen Fragen im Bildungswesen Stellung zu nehmen. Er beschliesst die Stufenlehrpläne und die Stundentafeln der einzelnen Schularten sowie die obligatorischen Lehrmittel der Volksschule. Er ist im bestehenden System neben dem Regierungsrat sozusagen ein zweites Entscheidorgan im Bildungswesen. Der künftige Beirat Bildung dagegen soll die Bildungsdirektion bei wichtigen Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens kompetent beraten und zuhanden des Regierungsrats Stellungnahmen zum Erlass von Stundentafeln und Lehrplänen abgeben.

Mit der beabsichtigten Verschiebung der Kompetenzen wird das bestehende System mithin dergestalt abgeändert, dass es auch im Bildungsbereich lediglich noch ein Exekutivorgan geben wird. Der Beirat Bildung soll die Funktion des Bildungsrats als noch fundierteres und breiter abgestütztes Beratungsgremium fortführen, jedoch ohne Entscheidungskompetenz. Die Ablösung des Bildungsrats durch den Beirat Bildung bringe eine klare Zuordnung der Verantwortung und eine Verbesserung der Abläufe. Folgen wir dem Beispiel anderer Kantone, welche die Erlasskompetenzen ihrer separaten Bildungsbehörden bereits reduziert haben. Der Empfehlung des Regierungsrates und des Landrates, der Änderung des Bildungsgesetzes zur Schaffung eines Beirats Bildung anstelle des Bildungsrats zuzustimmen, kann man sich mit Überzeugung anschliessen. 

Andreas Linder, Vorstand FDP Allschwil-Schönenbuch