Aus dem Landrat: Beitritt zur revidierten Interkantonale Universitätsvereinbarung

Beitritt zur revidierten Interkantonale Universitätsvereinbarung

 

Artikel von Landrat Jürg Vogt aus dem FDP Fraktions-News-Flash «Usem Landrot» zur Landratssitzung vom 27. August 2020

 

Die vorliegende Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) 2019 ist von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) revidiert und im Juni 2019 beschlossen worden und löst diejenige aus dem Jahre 1997 ab. Der Beitritt zur IUV 2019 ist einerseits wichtig, denn damit erhalten die Baselbieter Studentinnen und Studenten weiterhin einen freien Zugang zu den Schweizer Universitäten. Andererseits ist es für den Kanton Basel-Landschaft als Träger der Universität Basel  und somit als Universitätskanton wichtig, dass die Ausbildungskosten für die Studierenden aus Nichtuniversitätskantonen angemessen entgolten werden.
Nach wie vor ist es jedoch leider so, dass die IUV-Beiträge die Vollkosten der Universität Basel zu weniger als 50 % decken. Dies wurde vor allem auch von der FDP Baselland kritisiert. Zudem hat  die EDK während der Ausarbeitung der IUV 2019 den Antrag unserer Bildungsdirektorin Monica Gschwind, bei der Revision die Neuberechnung der Referenzkosten für die teuerste Fakultätsgruppe (Humanmedizin u.a.) abzuwarten, abgelehnt. Wichtig ist aber, dass neu eine regelmässige Überprüfung der IUV-Beiträge durchgeführt wird. Diese wird künftig im Dreijahresrhytmus aufgrund eines Antrags unserer Regierungsrätin Monica Gschwind eingeführt. Die IUV bzw. der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur revidierten Vereinbarung wurde einstimmig angenommen.