Änderung des Verrechnungssteuergesetzes – um was geht es?

Wenn ein Unternehmen Geld benötigt, gibt es zwei Möglichkeiten: die Finanzierung über Eigenkapital oder über Anleihen. Durch die Ausgabe von Anleihen erhalten Unternehmen eine direkte Finanzierung und zahlen Zinsen an die Investoren. In der Schweiz unterliegen diese Anleihezinsen derzeit einer sehr hohen Verrechnungssteuer von 35%, was bedeutet, dass der Investor (Schweizer oder Ausländer, Privatperson oder Institution) nur 65% der Zinserträge erhält und dann die restlichen 35% bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern muss. 

Ausländische Investoren erhalten auch nur 65% der Zinsen aber, je nach Herkunftsland, nicht die ganzen 35% der Verrechnungssteuer zurück. Dieser finanzielle und bürokratische Mehraufwand macht Investition in Schweizer Unternehmen vor allem für ausländische Investoren unattraktiv. Die Reform will dies korrigieren und die Schweiz als Finanz- und Wirtschaftsstandort stärken. Es ist eine Änderung (und nicht die vollständige Abschaffung) der Verrechnungssteuer vorgesehen.

Das Parlament und die Fraktion der FDP haben die Verrechnungssteuerreform angenommen und auch ich empfehle Ihnen, stimmen Sie Ja beim kommenden Urnengang.

 

Damian Schaller, FDP Allschwil-Schönenbuch