FDP.Die Liberalen Allschwil-Schönenbuch

FDP. Die Liberalen
PLR. Les Libéraux-Radicaux

Parteivorstand

Der Parteivorstand ist das Führungsorgan der FDP Allschwil-Schönenbuch mehr

Kantonale Delegierte FDP

Die Kantonalen Delgierten vertreten die FDP Allschwil-Schönenbuch am Parteitag der FDP Baselland mehr

Gemeinderat Allschwil

Der Gemeinderat von Allschwil führt die exekutiven Geschäfte der Gemeinde mehr

Einwohnerrat Allschwil

Der Einwohnerrat von Allschwil führt die legislativen Geschäfte der Gemeinde mehr

Schulrat Kindergarten/Primarschule, Schulrat Sekundarschule

Der Schulrat wird vom Einwohnerrat gewählt und ist verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben des Kantons eingehalten werden.

 

Er genehmigt das Schulprogramm und ist Anstellungsbehörde für die Schulleitung und für die unbefristet angestellten Lehrpersonen. Zudem ist er Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung. mehr

Gemeinderat Schönenbuch

Der Gemeinderat von Schönenbuch führt die exekutiven Geschäfte der Gemeinde mehr

Landrat

Der Landrat führt die legislativen Geschäfte des Kantons Basel-Landschaft mehr

Bundesrichter

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Bürgerrat Allschwil

Der Bürgerrat besteht aus 5 Mitgliedern und ist verwaltende sowie vollziehende Behörde der Bürgergemeinde   mehr

Friedensrichteramt

Die Haupttätigkeit der Friedensrichterinnen und Friedensrichter besteht in der Herbeiführung des Rechtsfriedens zwischen den zerstrittenen Parteien. Gemäss § 2 Absatz 1 der basellandschaftlichen Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Rechtsstreitigkeiten beim Friedensrichteramt anhängig gemacht werden, es sei denn, dass von Gesetzes wegen die friedensrichterliche Instanz wegfällt oder eine andere Zuständigkeit vorgesehen ist(2). Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind zuständig für die meisten Forderungsklagen, für nachbarrechtliche Streitigkeiten, für gewisse erbrechtliche Klagen sowie für strafrechtliche Ehrverletzungsklagen. In all diesen Fällen besteht ihre primäre Aufgabe darin, auf eine gütliche Verständigung der Parteien hinzuwirken.
In sehr vielen bei den Friedensrichterämtern anhängig gemachten Fällen kommt es zu einer Einigung zwischen den Parteien, indem sie entweder einen Vergleich abschliessen oder aber die Klagpartei auf ihr Begehren verzichtet und so der Fall durch Klagrückzug erledigt wird oder die Beklagtenpartei den Anspruch der Gegenseite anerkennt. Kommt es zu keiner Verständigung der Parteien, so fällen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter ein Urteil, sofern der streitige Betrag Fr. 500.-- nicht übersteigt. In allen anderen Fällen stellen sie den sogenannten Akzessschein aus, der die Klagpartei berechtigt, ihren Rechtsanspruch vor dem Bezirksgericht weiterzuverfolgen. Bei Ehrverletzungsklagen leiten die Friedensrichterinnen und Friedensrichter den Akzessschein von Amtes wegen an das Strafgericht weiter mehr

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